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BFH, 20.12.1984 - VI R 65/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 20.12.1984 - VI R 65/81
NV: Das FA muß, wenn es den Arbeitgeber für nicht einbehaltene Lohnsteuern in Anspruch nehmen will, zwar grundsätzlich im Haftungsbescheid seine Ermessenserwägungen angeben, weshalb es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner und nicht den Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch nimmt; es genügt jedoch, wenn das FA dies in der Einspruchsentscheidung nachholt (vgl. BFH-Urteil vom 18.9.1981 VI R 44/77).3.